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   OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08   

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OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08 (https://dejure.org/2009,31709)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.05.2009 - 7 U 165/08 (https://dejure.org/2009,31709)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 7 U 165/08 (https://dejure.org/2009,31709)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.05.1998 - IV ZR 166/97

    Verhältnis von Haftpflicht und Deckungsprozeß bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08
    Zwar ist es in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 115, 275; 139, 52) anerkannt, dass der Versicherte dann selbst über den Anspruch verfügen kann, wenn der Versicherer die Regulierung ablehnt und der Versicherungsnehmer zu erkennen gibt, dass er seinerseits von seinem Verfügungsrecht keinen Gebrauch machen will.

    Da von der Beklagten zu 2) auch nicht erwartet werden kann, dass sie kumulativ gegen beide Versicherer vorgeht, obwohl feststeht, dass ein Anspruch nur alternativ besteht, kommt diese auch nicht "ohne billigenswerte Gründe" (vgl. hierzu BGHZ 139, 52) ihrer Verpflichtung zur Geltendmachung des Anspruchs nicht nach.

  • BGH, 29.07.1991 - NotZ 25/90

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche gegen die Notarkammer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08
    Zwar ist es in der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 115, 275; 139, 52) anerkannt, dass der Versicherte dann selbst über den Anspruch verfügen kann, wenn der Versicherer die Regulierung ablehnt und der Versicherungsnehmer zu erkennen gibt, dass er seinerseits von seinem Verfügungsrecht keinen Gebrauch machen will.

    Ebenso lässt sich der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.7.1991 (NJW 1992, 2423) nicht entnehmen, dass dieser von einer Unzulässigkeit der entsprechenden Klauseln ausgeht.

  • OLG München, 27.02.2009 - 25 U 2690/08

    Berufshaftpflichtversicherung des Notars: Einstandspflicht wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08
    Soweit das OLG München (Urteil vom 27.2.2009, Az.: 25 U 2690/08) demgegenüber ausführt, eine solche Einschränkung habe keinen Eingang in den Wortlaut des Gesetzes gefunden, kann dem nicht gefolgt werden.

    Im übrigen weicht die Entscheidung des Senates von derjenigen des Oberlandesgerichts München vom 27.2.2009 (Az.: 25 U 2690/08) ab.

  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08
    Der Versicherungsnehmer muss daher die von ihm verletzte Pflicht positiv gekannt und subjektiv das Bewusstsein gehabt haben, gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrig zu handeln (BGH VersR 2001, 1103).

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Verwirklichung der subjektiven Tatbestandsmerkmale des Risikoausschlusses - einschließlich des Fehlens eines Rechtsirrtums - ist der beklagte Versicherer (BGH VersR 2001, 1103; VersR 1991, 176; VersR 1986, 647 ).

  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 137/96

    Ansprüche aus einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08
    Ob der Streithelfer zudem in Hinblick auf das Abtretungsverbot ( § 7 III HV 39/01) als streitgenössicher Streithelfer - der wegen seiner parteiähnlichen Stellung nicht als Zeuge vernommen werden kann - anzusehen sein könnte (vgl. hierzu BGHZ 78, 7 ; NJW-RR 1997, 919), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 218/01

    Kollusives Zusammenwirken verwandter Geschäftsführer zweier Gesellschaften;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08
    Zwar sind auch sog. "innere Tatsachen" eines Beweises zugänglich (vgl. BGH MDR 2004, 497).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08
    Da es sich bei dem Merkmal "wissentlich" um eine innere Tatsache handelt, können indizielle Umstände herangezogen werden, wobei im Rahmen der freien Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO die Möglichkeit besteht, vom äußeren Geschehensablauf oder vom Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge zu schließen ( vgl. BGH VersR 1989, 582; OLG Köln VersR 1990, 193).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 427/98

    Erteilung nachträglicher einseitiger Verwahrungsanweisungen nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08
    Die Bank muss vielmehr spätestens mit der Überweisung des Kaufpreises auf das Notaranderkonto dem Notar einseitige Verwahranweisungen erteilen oder sich wenigstens erkennbar solche Weisungen für später vorbehalten (vgl. BGH BB 2002, 67).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08
    Darlegungs- und beweispflichtig für die Verwirklichung der subjektiven Tatbestandsmerkmale des Risikoausschlusses - einschließlich des Fehlens eines Rechtsirrtums - ist der beklagte Versicherer (BGH VersR 2001, 1103; VersR 1991, 176; VersR 1986, 647 ).
  • BGH, 17.07.2002 - IV ZR 268/01

    Ausschluß des Versicherungsschutzes wegen wissentlicher Pflichtverletzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 165/08
    Dem Versicherer bleiben aber etwaige versicherungsrechtliche Einwendungen erhalten (vgl. BGH VersR 2006, 106; VersR 2002, 1141; VersR 2001, 630).
  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 179/84

    Wissentliche Pflichtverletzung - Sozienklausel

  • OLG Saarbrücken, 20.12.2006 - 5 U 65/06
  • OLG Köln, 27.04.1989 - 5 U 216/88
  • OLG Frankfurt, 15.07.2020 - 7 U 47/19

    Versicherungsschutz für Hundebiss

    Darlegungs- und beweispflichtig für die Verwirklichung der subjektiven Tatbestandsmerkmal des Risikoausschlusses - einschließlich des Fehlens eines Rechtsirrtums - ist der beklagte Versicherer (BGH, Urteil vom 05.03.1986 - IVa ZR 179/84 - zit. n. Juris; Senat, Urteil vom 13.05.23009 - 7 U 165/08 - zit. n. Juris).
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